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VG München, 18.01.2005 - M 1 K 04.3546 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ...
- VG Schwerin, 15.12.2016 - 2 A 4596/15
Erfolglose Klage auf Bauvorbescheid für Gärrestebehälter im Außenbereich zwischen …
Dabei sind die örtlichen und betrieblichen Besonderheiten des Einzelfalls zu würdigen (vgl. z.B. Dienen bejaht: VGH München, Urteil vom 26. September 2011 - 1 B 11/550 -, juris: Entfernung von 800 m zwischen Wohnhaus und Maschinenhalle bei verstreuten landwirtschaftlichen Flächen; VG München, Urteil vom 16. Oktober 2008 - M 11 K 07.4957 - juris: Kuhstall an Weideflächen in 300 m Entfernung von der Hofstelle; VG München, Urteil vom 18. Januar 2005 - 1 K 04.3546 -, juris: Ställe in 60 m Entfernung von Hofstelle, wenn Immissionsschutzrecht Abstand erfordert; OVG Koblenz, Urteil vom 27. Juli 2011 - 8 A 10394/11, juris: Unterstellhalle für Geräte in 3 km Entfernung zu Hofstelle bei weiträumig verteilten landwirtschaftlichen Flächen; OVG Lüneburg, Urteil vom 18. Juni 2003 - 1 LB 143/02 -, juris: Geflügelmaststall 700 m entfernt von Hofstelle; VG Schleswig, Urteil vom 24. August 2016 - 2 A 20/16 -, juris: Bodenplatte für Pferdemist in räumlicher Nähe zu Schwerpunkten der betrieblichen Abläufe Saat, Düngung und Ernte ohne Anhaltspunkte für "Misttourismus"; Dienen verneint: VGH Mannheim, Urteil vom 04. März 1996 - 5 S 1526/95 - juris: "unvernünftige" Entfernung von 600 m zwischen Jauchegrube und Viehstall; OVG Lüneburg, Urteil vom 24. Februar 1989 - 1 A 246/88 -, juris: angepachteter Stall 500 m entfernt von Hofstelle, wo er ohne Weiteres auch hätte errichtet werden können).